Gebrauchtmaschinengarantie
• Der Verkäufer gewährt eine dreimonatige Garantie auf gebrauchte Schweißgeräte, die ab dem Rechnungsdatum an den Käufer gilt.
• Diese Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht auf spätere Käufer übertragbar.
• Die Garantie auf gebrauchte Geräte umfasst sowohl die Reparatur von Defekten, die für den Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht sichtbar waren, als auch die Reparatur von Defekten, die während der Garantiezeit bei normalem Gebrauch aufgetreten sind.
• Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.
• Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile, Schweißbrenner und Zubehör, normale Abnutzung, Mängel, die auf vorsätzliche, falsche oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind, Mängel, die durch Stöße oder Stürze, Witterungseinflüsse sowie Reparaturen und Änderungen, die nicht vom Verkäufer oder mit dessen schriftlicher Zustimmung vorgenommen wurden.
• Alle Defekten werden zunächst von Cjays Schweißtechnik repariert, die Reparaturfrist beträgt (Ausnahmen*) eine Woche ab Auftreten des Defekts. *Ausnahme bedeutet, dass Teile etc. bestellt werden müssen.
• Maschinen, bei denen „Inzahlungsnahme“ angegeben ist, werden ohne Garantie auf die gekauften Geräte, Verschleißteile, Schweißbrenner und Zubehör verkauft.
- Mängel, die während der Garantiezeit auftreten, müssen im entsprechenden Zeitraum gemeldet werden.
Werden sie nicht im entsprechenden Zeitraum gemeldet, fällt der Mangel nicht unter die Garantie, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits während der Garantiezeit aufgetreten ist.
